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Wichtige
Informationen zur Einführung der neuen Reisepässe mit
biometrischen Daten und
Fingerabdruck
Mit der Einführung der
Gesichtsbiometrie am
1. November 2005
in den Deutschen Reisepässen, werden diese mit einem Chip versehen,
in welchem das Gesichtsfeld gespeichert ist.
Das
bedeutet, wer ab 1. November 2005 bzw. aufgrund des Feiertags am 2.
November 2005 einen neuen Reisepass beantragt, erhält diesen mit
dem oben genannten Chip. Der wesentliche Hintergrund für die Einführung
dieses Passes, ist das sog. Visa-Waiver-Progamm der Vereinigten
Staaten von Amerika. Demzufolge ist eine Visumfreie Einreise in die
USA nur den Staatsbürgern der Länder gestattet, die an dem
Programm teilnehmen.
Die
vor dem 1.
November 2005 ausgestellten
Reisepässe ohne Chip behalten weiterhin ihre Gültigkeit und man
kann diese wie bisher bis zu ihrem
Ablaufdatum weiterverwenden.
Durch die Einführung
der Gesichtsbiometrie in den Reisepässen werden insbesondere an das
Passbild verschiedene Anforderungen gestellt.
Damit ein Passbild biometrietauglich ist, muss dieses unter anderem
folgende Merkmale aufweisen.
01. Bildgroße 35 x 45 mm
02. Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
03. Kopfhaltung gerade
04. Frontalaufnahme
05. Gesichtsausdruck neutral
06. Lippen geschlossen
07. Augen offen und deutlich sichtbar
08. Foto muss kontrastreich sein
09. Die Ausleuchtung des Fotos muss gleichmäßig sein (keine
Schatten)
10. einfarbiger Hintergrund
11. Das Passbild darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen
12. Bei Brillenträgern müssen die Augen erkennbar sein (Brille
darf nicht spiegeln)
Zusätzlich wäre
anzumerken, dass es sich um ein aktuelles Passbild handeln sollte,
auf dem der Pass-Inhaber zweifelsfrei wiederzuerkennen ist.
Die genauen Bestimmungen über die Beschaffenheit des Passbildes
sowie eine Fotomustertafel finden Sie im Bürgerbüro als Aushang.
siehe auch: Bundesdruckerei
- wie muss mein Passbild aussehen?
Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass Passbilder, die diese Kriterien nicht erfüllen,
nicht für die Erstellung eines Reisepasses ab dem 1. November 2005
geeignet sind, vom Passamt bzw. der Bundesdruckerei zurückgewiesen
werden und Ihnen eventuell zusätzliche Kosten durch Neubeantragung
und auch neue Passbilder entstehen können.
Um unangenehme Überraschungen mit nicht biometrietauglichen
Passbildern zu vermeiden, weisen Sie ihren Fotografen bitte auf die
o. g. Merkmale
hin, bzw. überprüfen Sie Ihre Passbilder soweit möglich selbst
auf die Tauglichkeit.
Die Freisinger Fotografen wurden von uns mit den Fotomustertafeln
und den dazugehörigen Anforderungsprofilen ausgestattet.
Ab dem
01.11.2007 wird nur noch der neue ePass ausgestellt. Dieser
erfordert neben dem biometrietauglichen Bild auch die Aufnahme des
Fingerabdrucks auf dem Chip des Reisepasses. Hierbei sind die
Fingerabdrücke von zwei verschiedenen Fingern (i.d.R. die beiden
Zeigefinger) zu erfassen.
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen
keinen Fingerabdruck abgeben.
Gebührenübersicht für Reisepässe ab 1. November 2007
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| Reisepass
bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig) |
37,50 € |
| Reisepass
ab dem 24 Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig) |
59,00 € |
Reisepass/Bürgerpass
bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig) |
59,50 € |
Reisepass/Bürgerpass
ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig) |
81,00 € |
| Expresspass
bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig) |
69,50 € |
| Expresspass
ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig) |
91,00 € |
Expresspass/Bürgerpass
bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig) |
91,50 € |
Expresspass/Bürgerpass
ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig) |
113,00
€ |
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Reisepass (32 und 48
Seiten) / Expresspass
Persönliche
Vorsprache ist erforderlich.
Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild in Farbe oder Schwarz-Weiß
(35 x 45 mm) sowie ein Lichtbildausweis zur Legitimation. Bei
Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile
bzw. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich. Die Kosten belaufen sich
beim Reisepass
Personen ab dem 24. Lebensjahr auf 59,00 € (10jährige Gültigkeit),
bei Personen unter dem 24. Lebensjahr auf 37,50 € ( 6-jährige Gültigkeit)
Der 48 Seiten Reisepass ist vor allem für Vielreisende
geeignet, da dieser 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge enthält.
Die Gebühr für den
48 Seiten Pass beträgt 81,00 € (für Antragsteller unter 24
Jahren 59,50 €).
Für eilige Fälle
hat die Bundesdruckerei die Beantragung des Expresspasses ermöglicht.
Die Anlieferung des Passes soll laut Auskunft der
Bundesdruckerei innerhalb von 27 Stunden bzw. 3 Werktagen nach
Bestelleingang erfolgen. Die Gebühr für den Expresspass beträgt
91,00 €
(für Antragsteller unter 24 Jahren 69,50 €).
Selbstverständlich
sind Expresspass und 48 Seiten Pass auch kombinierbar. Die
Gebühr beträgt für einen 48 Seiten Expresspass 113,00 €
(für Antragsteller unter 24 Jahren 91,50 €).
Bitte beachten
Sie, dass ein Reisepass nicht verlängert werden kann!
Aktuelle
Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen
Reisezieles erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
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Bürgerbüro
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Fr: 08.00 - 12.30 Uhr
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